ImmoWertV wird zum 1.7.2010 verbindlich
In den letzten 20 Jahren haben sich die Bedingungen auf dem Grundstücksmarkt sehr stark geändert. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Jahr 2007 ein Sachverständigengremium zur Überprüfung des Wertermittlungsrechts beauftragt.
Hieraus ist als Überarbeitung der WertV die ImmoWertV 2010 entstanden und wird zum 1.7.2010 verbindlich!
Das heißt ab dem 1.7.2010 sind alle Gutachten nach den neuen gesetzlichen Regeln zu erstellen.
Da der Rechenteil unserer Programme bereits in den letzten Jahren an die ImmoWertV angepasst wurde, sind hier die Änderungen übersichtlich. Jedoch sind die Änderungen im Textteil umfangreich und gravierend!
Alle Paragrafen, deren Inhalte, unzählige Fachbegriffe und Zusammenhänge wurden komplett verändert.
Bis Mitte Juni werden für unsere Wertermittlungsprogramme Updates und Upgrades ausgeliefert, damit Sie ab dem 1.7.2010 auch weiterhin rechtskonforme Gutachten erstellen können.
Sie erhalten von uns ImmoWertV-Updates ab € 190,- zu Ihrem Wertermittlungsprogramm.
Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Info:
Kunden mit einem Servicevertrag erhalten diese Updates automatisch ohne weitere Aufforderung zugesand!
Gutachten-Beispiel zur ImmoWertV 2010
